Oktober 2012

Welche Lohnsteuerklassen und welche Kombinationen gibt es?

Jeder Arbeitgeber, der seinen Sitz in Deutschland hat, ist laut § 38 EStG verpflichtet, vom Arbeitslohn, den er an seine Arbeitnehmer bezahlt, Lohnsteuer einzubehalten. Um eine korrekten Abzug dieser Steuer vornehmen zu können, benötigt der Arbeitgeber verschiedene Informationen.

Arbeitgeberdarlehen – steuer- und sozialversicherungspflichtig?

Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Darlehen, stellt sich die Frage, ob diese Vereinbarung hinsichtlich Lohnsteuer und Sozialversicherung relevant ist. Dazu muss man sich bewusst sein, dass laut § 19 Abs. 1 EStG alle Bezüge und Vorteile, die sich aus einer Beschäftigung begründen, als Einnahmen gelten, und somit steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn sind.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen