März 2011

Eigenverbrauch, unentgeltliche Wertabgabe

Unter Eigenverbrauch versteht man die Entnahme von Gegenständen oder Leistungen aus einem Betrieb durch den Eigentümer des Unternehmens für eigene, private Zwecke. Heute wird Eigenverbrauch im steuerlichen Sinne als unentgeltliche Wertabgabe bezeichnet. Stellt sich jedoch die Frage, ob sie umsatzsteuerpflichtig sind.

Eigenverbrauch PKW: 1%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode

Wenn ein Unternehmer einen PKW, der dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, auch privat nutzt, stellt dies einen Eigenverbrauch dar. Dieser ist zu versteuern, denn die Anschaffung und die laufenden Kosten wie Versicherung, Treibstoff und Reparaturen mindern als Betriebsausgaben den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens.

Darlehen zwischen Verwandten – Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung

Es kann steuerlich in vielen Fällen Sinn machen, wenn Kredite zwischen nahen Angehörigen gewährt werden. Der Darlehensnehmer muss dafür die gezahlten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuermindernd absetzen können. Der Darlehensgeber hat die vereinnahmten Zinsen zwar als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, wenn er aber den Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen kann und/oder aufgrund der Progression einen niedrigeren Steuersatz besitzt, können erhebliche Steuereinsparungen realisiert werden.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen