Umsatzsteuer

Registrierkassen – was sie alles können müssen

Unternehmen, die vorrangig Umsätze aus Bargeschäften erzielen, sind bei Finanzbehörden gerne Ziel von Betriebsprüfungen. Zu einfach erscheint die Möglichkeit, einige Barumsätze nicht zu registrieren bzw. nicht als solchen anzugeben. Allerdings sollte man die Betriebsprüfer keinesfalls unterschätzen. Zum einen kennen die Prüfer zahlreiche Tricks, denn sie wurden auf Besonderheiten geschult und haben oft jahrelange Erfahrung.

Neue Vorschriften bei der Rechnungsstellung

Die Ausstellung der Rechnung ist gewissen gesetzlichen Vorschriften unterlegen. Doch wer denkt, das einmal entworfene Rechnungsformular würde die nächsten Jahrzehnte überdauern, hat sich geirrt. In den letzten Jahren wurden die Pflichtangaben auf den Belegen immer mehr erweitert. Zuletzt gab es Mitte diesen Jahres einige Veränderungen im §14a UStG, die künftig zu beachten sind.

Gutschriften – Änderung in 2013

Wer kennt das nicht – ein Kunde bestellt Ware und erhält eine Rechnung. Aufgrund einer Reklamation gibt er einen Teil der Ware zurück oder es wird ein Preisnachlass vereinbart. Über die Differenz wird eine Gutschrift erstellt. Diese simple und gängige Belegart „Gutschrift“ hat sich nun der Gesetzgeber unter die Lupe genommen, und Unsicherheit und Verwirrung im Umsatzsteuerbereich geschaffen. Das Wort „Gutschrift“ darf künftig für diese Geschäftsabläufe nicht mehr verwendet werden.

Warenwirtschaftssystem und Buchhaltung

Warenwirtschaftssysteme (WWS) sind aus modernen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Dabei handelt es sich um eine Software, die Waren- und Dienstleistungsströme erfasst und auswertet. Das bedeutet, in dem Programm werden Artikel, Kunden, Lieferanten und auch Vertreter verwaltet werden. Sowohl die Artikelbestellung, die Auftragsverwaltung und auch die Verkaufsabwicklung einschließlich der Rechnungserstellung sind Teil eines WWS.

Eigenbeleg – als Betriebsausgabe anerkannt?

In der Buchhaltung gilt das ungeschriebene Gesetz „keine Buchung ohne Beleg“. Was einfach und selbstverständlich klingt, ist manchmal ein Problem, da kein Beleg vorhanden ist. In dieser Situation hilft ein sogenannter Eigenbeleg. Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass eine Betriebsausgabe durch einen externen Beleg nachgewiesen werden muss, vielmehr besteht durch das Fehlen eines Beleges die Nachweispflicht, dass tatsächlich eine Ausgabe entstanden ist. Die Finanzbehörden werden daher Eigenbelege nur als Notlösung und nicht für jede Ausgabe anerkennen.

Soll- und Istbesteuerung – darauf sollten Sie achten

Für die Führung eines Unternehmens ist es wichtig die Unterschiede zwischen der sogenannten Soll- und Istbesteuerung zu kennen. Man spricht auf von einer Besteuerung nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten. Gemeint ist damit der Zeitpunkt, wann Erlöse oder Aufwendungen steuerrelevant erfasst werden Bei der Istbesteuerung kann davon ausgegangen werden, dass die steuerliche Belastung verschoben wird und somit ein Liquiditätsvorteil entsteht.

Ausführungen zu Privatentnahmen und Privateinlagen bei Einzelunternehmen – darauf sollten Sie achten!

Inhaber einer Einzelfirma sind keine Angestellte im eigenen Betrieb. Vielmehr bestreiten sie in der Regel ihren Lebensunterhalt durch Entnahmen aus dem Unternehmen. Viele verwechseln die Privatentnahme daher mit einer Gehaltszahlung und fragen sich gleichzeitig, wie dieses „Gehalt“ versteuert wird. Hierzu muss jedoch klargestellt werden, dass die Privatentnahme weder mit dem Gewinn noch mit einem Gehalt etwas zu tun hat.

Wie müssen private Telefonkosten im Unternehmen berücksichtigt werden?

Telefonkosten gehören zu den Betriebsausgaben, die auch im privaten Bereich als Kosten anfallen, und daher bei Betriebsprüfungen immer mit einem besonderen Augenmerk geprüft werden. Um unliebsame Steuernachzahlungen zu vermeiden, sollte man sich unbedingt im Vorfeld überlegen, ob und in welchem Umfang Privatgespräche im Betrieb geführt werden. Natürlich können auch betriebliche Telefongespräche von einem privaten Anschluss als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Gelangensbestätigung – auf diese Fallstricke sollten Sie achten

Innergemeinschaftliche Lieferungen nehmen im Umsatzsteuerrecht eine besondere Stellung ein. Häufig wird die steuerfreie Lieferung von Waren an Kunden ins europäische Ausland gleichgesetzt mit Lieferungen in Drittländer. Das ist allerdings ganz und gar nicht so. Vielmehr sind Lieferungen ins europäische Ausland zwar unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, gleichzeitig unterliegt jedoch der Erwerb der Umsatzsteuerpflicht. Was steckt nun genau hinter dieser etwas komplizierten Konstellation und auf was ist zu achten?

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen