schwanger

U1 und U2-Umlage – Rückversicherung für den Arbeitgeber

Jeder Arbeitgeber hat die Verpflichtung, bei Krankheit Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Woche zu tragen, und bei Mutterschaft Zahlungen bei Beschäftigungsverboten oder Mutterschaftszuschüssen zu leisten. Diese Pflichten sind für den Arbeitgeber ein unkalkulierbares Risiko, und somit gerade für kleine Unternehmen eine große Belastung.

Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld – dies gilt es zu beachten

Angehende Mütter unterliegen während ihrer gesamten Schwangerschaft einem besonderen Schutz. Darüber hinaus haben Sie für den Zeitraum von sechs Wochen vor der Entbindung und acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, diese gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und die Abrechnung entsprechend durchzuführen.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen