Kassenbuch

Registrierkassen – was ist zu beachten?

Gerade der Einzelhandel, aber auch viele andere Unternehmen, die einen Teil ihrer geschäftlichen Tätigkeit mit Bareinnahmen abwickeln, können sich die tägliche Arbeit ohne Registrierkassen oder andere PC-gestützte Systeme nicht mehr vorstellen. Nicht nur, dass sich dadurch die Kontrolle der Warenbewegungen und Einnahmen einfach feststellen lassen, auch Auswertungen hinsichtlich des Verkaufspersonals, der Waren und Warengruppen, oder andere statistische Listen und Zahlen, können damit leicht erstellt werden. Allerdings unterliegt ein Unternehmen immer der Kontrolle der Finanzbehörden.

Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Kassenbuch. Kann ein Kassenbuch auch im Excel geführt werden – wann wird es durch das FA anerkannt

Da das Kassenbuch ein vom Unternehmer selbst erstellte Belegart ist, stellen sich häufig Fragen, ob ein solches überhaupt geführt werden muss, und wie es auszusehen hat. Natürlich kennt auch das Finanzamt die Unsicherheit der Steuerpflichtigen und setzt bei Steuerprüfungen gerne dort an. Die Möglichkeit, hier Fehler zu finden und Teile der Buchhaltung nicht anzuerkennen, ist groß. Das Finanzamt kann sogar die Kassenbuchhaltung als nicht schlüssig erachten und eine Schätzung vornehmen.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen