Ausnahmen

Lohnpfändungen – auf das müssen Sie achten

Eine der wenig erfreulichen Arbeiten in der Lohnbuchhaltung ist die Bearbeitung von Lohnpfändungen. Auf dem Arbeitgeber kommen hier gleich zwei Aufgaben zu: einmal die gesetzeskonforme Pfändung von Arbeitseinkommen und gleichzeitig die Interessenwahrung des Arbeitnehmers. Der Gläubiger möchte – verständlicherweise – einen möglichst hohen Abzug, wobei gleichzeitig der Pfändungsschutz für den Arbeitnehmer berücksichtigt werden muss.

Es gibt verschiedene Arten von Pfändungen

Bei den Lohnpfändungen unterscheidet man zwischen:

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen