Rabattfreibetrag
Häufig kommt es vor, dass Arbeitnehmer bei Arbeitgebern Ware beziehen können, und dafür Rabatte erhalten – sogenannte Belegschaftsrabatte. Wie immer, sieht der Gesetzgeber auch hier, dass jede Form von Vergünstigung als geldwerter Vorteil – und somit als Einkommen zu bewerten ist.