Eigenverbrauch

Eigenverbrauch, unentgeltliche Sachentnahmen, aktuelle Pauschbeträge – darauf müssen Sie achten

Im §4 Abs. 4 EStG heißt es: „Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.“ Insbesondere §12 Nr. 1 EStG legt fest, dass „… die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge …“ nicht steuerlich abgezogen werden dürfen.

Eigenverbrauch, unentgeltliche Wertabgabe

Unter Eigenverbrauch versteht man die Entnahme von Gegenständen oder Leistungen aus einem Betrieb durch den Eigentümer des Unternehmens für eigene, private Zwecke. Heute wird Eigenverbrauch im steuerlichen Sinne als unentgeltliche Wertabgabe bezeichnet. Stellt sich jedoch die Frage, ob sie umsatzsteuerpflichtig sind.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen