Lohn

Was ist der Auto-Listenneupreis für die 1%-Regelung, wie setzt er sich zusammen, warum immer vom Listenneupreis

Nutzt ein Unternehmer oder ein Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug für private Fahrten, so achtes der Fiskus darauf, dass diese „betriebsfremde“ Nutzung entsprechend versteuert wird. Bei einem Unternehmer bedeutet dies, dass diese Ausgaben den Gewinn nicht mindern dürfen, und bei einem Arbeitnehmer bedeutet es, dass der geldwerte Vorteil zu versteuern ist. Da ein Fahrzeug – wie kein anderer Gegenstand – jederzeit und ohne jegliche Veränderung sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden kann, gibt es hierfür strenge gesetzliche Regelungen.

Änderungen 2013 – auf dies müssen Sie achten

Nachdem sich die Gesetzgeber Ende 2012 nicht auf die Einzelheiten des seit langem geplanten Jahressteuergesetzes einigen konnten, stehen viele – mehr oder weniger wichtige – Änderungen immer noch offen. Es bleibt wohl abzuwarten, wann und ob hier Einigung zu verschiedenen Punkten erreicht wird.

Obwohl diese große „Welle“ erst einmal verebbt ist, wurden dennoch zahlreiche Gesetzesänderungen verabschiedet, die sich steuerlich für den Einen oder Anderen auswirken.

Neuerung in der Lohnbuchhaltung ab 2013

Wie jedes Jahr, wurden auch für 2013 wieder einige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Veränderungen beschlossen. Der Gesetzgeber hat sich zwar bei einigen Themen Ende des Jahres 2012 nicht mehr fristgerecht entscheiden können, einiges wurde jedoch mittlerweile aufgeholt. Die wichtigsten Punkte hinsichtlich der Lohnbuchhaltung sollen hier zusammengefasst werden.

Einführung des ELSTAM-Verfahren ab Januar 2013 – Was muss der AG und seine AN beachten?

ELStAM – dieses Wort verfolgt uns in der Lohnbuchhaltung seit einigen Jahren. Die Einführung des Verfahrens, die Steuerklassen und andere Steuermerkmale der Arbeitnehmer elektronisch abrufen zu können, wurde immer wieder angekündigt und dann relativ kurzfristig wieder verschoben. Man hatte die ganze Zeit den Eindruck, als ob das Ganze relativ unausgereift und wenig durchdacht war – anscheinend zu Recht.

Nun wurde das Verfahren ein Jahr von verschiedenen Arbeitgebern und Softwareherstellern getestet, so dass wohl die schlimmsten Anfangsschwierigkeiten gelöst werden konnten.

Geringfügige Beschäftigung ab 2013 (450,00 € und Rentenversicherung)

Wie jedes Jahr, so sind auch zum Jahreswechsel 2013 einige gesetzliche Änderungen verabschiedet worden, die in der Lohnbuchhaltung beachtet werden müssen. Der Minijob war in der Vergangenheit von größeren Veränderungen verschont geblieben, dies ändert sich jedoch nächstes Jahr. Zum 01.01.2013 wird die 400 €-Grenze auf 450 € angehoben und die Wahl der Rentenversicherungspflicht bzw. -freiheit wird geändert.

Die Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge hat seinen Grundgedanken darin, dass der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Kapital aufbaut, welches bei Eintritt ins Rentenalter die gesetzliche Rentenversicherung aufbessern soll. Diesen Grundsatz sollte man bedenken, wenn man sich mit der – auf den ersten Blick etwas verwirrende – Direktversicherung beschäftigt.

Vermögenswirksame Leistungen – was gilt es zu beachten

Der Staat unterstützt bereits seit vielen Jahren die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Hierfür wurden die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen – kurz VL – eingeführt. Dabei handelt es sich um Beträge, die der Arbeitgeber in einen, vom Arbeitnehmer gewählten Vertrag einbezahlt. Erreicht der Arbeitnehmer eine bestimmte Einkommensgrenze nicht, erhält er vom Staat eine Sparzulage. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Arbeitgeber den Betrag zur Vermögensbildung zusätzlich zum Lohn bezahlt, oder vom Nettolohn abzieht.

Betriebliche Altersvorsorge

Dass die gesetzliche Rentenversicherung keinen gesicherten Altersruhestand mehr verspricht, ist längst kein Geheimnis mehr. Obwohl immer noch viel zu viele Arbeitnehmer den Kopf in den Sand stecken und sich mit dem Thema nicht beschäftigen oder als „unbezahlbar“ abkanzeln, nimmt die Altersvorsorge außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Nicht zuletzt deshalb, da der Staat die drei Säulen der Altersvorsorge mit staatlichen Subventionen fördert.

Man unterscheidet zwischen:

Arbeitgeberdarlehen – steuer- und sozialversicherungspflichtig?

Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Darlehen, stellt sich die Frage, ob diese Vereinbarung hinsichtlich Lohnsteuer und Sozialversicherung relevant ist. Dazu muss man sich bewusst sein, dass laut § 19 Abs. 1 EStG alle Bezüge und Vorteile, die sich aus einer Beschäftigung begründen, als Einnahmen gelten, und somit steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn sind.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen