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Aktuelle Tipps und Neuerungen zum Thema Buchhaltung...

:: Arbeitgeberdarlehen – steuer- und sozialversicherungspflichtig?

Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Darlehen, stellt sich die Frage, ob diese Vereinbarung hinsichtlich Lohnsteuer und Sozialversicherung relevant ist. Dazu muss man sich bewusst sein, dass laut § 19 Abs. 1 EStG alle Bezüge und Vorteile, die sich aus einer Beschäftigung begründen, als Einnahmen gelten, und somit steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn sind.

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:: Was sind Lohnsteuerabzugsmerkmale?

Der Arbeitgeber ist laut Einkommensteuergesetz für die richtige Abrechnung der Lohnsteuer verantwortlich. Anders als bei den Sozialversicherungen, hat nicht jeder Arbeitnehmer den gleichen Steuersatz, vielmehr gibt es zahlreiche individuelle Freibeträge zu berücksichtigen.

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:: Welche Lohnsteuerklassen und welche Kombinationen gibt es?

Jeder Arbeitgeber, der seinen Sitz in Deutschland hat, ist laut § 38 EStG verpflichtet, vom Arbeitslohn, den er an seine Arbeitnehmer bezahlt, Lohnsteuer einzubehalten. Um eine korrekten Abzug dieser Steuer vornehmen zu können, benötigt der Arbeitgeber verschiedene Informationen.

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:: Der Investitionsabzugsbetrag 2012 – Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen.

Der Gesetzgeber hat mit dem §7g EStG für kleine und mittlere Unternehmen eine Steuerentlastung geschaffen, mit der künftige Investitionen leichter finanziert werden können. Dem großen Problem des zu geringen Eigenkapitals durch eine sehr hohe Steuerlast und der damit verbundenen geringen Investitionsbereitschaft soll damit entgegengewirkt werden.

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:: Fortbildungskosten – so entgehen Sie Fallstricken

Lebenslanges Lernen ist heute in vielen Branchen und Berufen unumgänglich. Das Interesse an ständiger Weiterbildung liegt jedoch nicht nur auf der Seite des Arbeitnehmers, der sich dadurch in der Regel größere Karrierechancen erhofft, sondern auch auf der Seite der Arbeitgeber. Gut ausgebildetes Personal ist eine wichtige Grundlage für die wettbewerbsfähige Unternehmensführung.

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*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen