Aktuelle Tipps und Neuerungen zum Thema Buchhaltung...
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Wie jedes Jahr, so sind auch zum Jahreswechsel 2013 einige gesetzliche Änderungen verabschiedet worden, die in der Lohnbuchhaltung beachtet werden müssen. Der Minijob war in der Vergangenheit von größeren Veränderungen verschont geblieben, dies ändert sich jedoch nächstes Jahr. Zum 01.01.2013 wird die 400 €-Grenze auf 450 € angehoben und die Wahl der Rentenversicherungspflicht bzw. -freiheit wird geändert.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es verschiedene Formen, mit denen der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zusätzliche Rentenbezüge ansparen kann. Hierzu gehört neben den Unterstützungskassen auch Pensionskassen oder Pensionsfonds.
Die betriebliche Altersvorsorge hat seinen Grundgedanken darin, dass der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Kapital aufbaut, welches bei Eintritt ins Rentenalter die gesetzliche Rentenversicherung aufbessern soll. Diesen Grundsatz sollte man bedenken, wenn man sich mit der – auf den ersten Blick etwas verwirrende – Direktversicherung beschäftigt.
Der Staat unterstützt bereits seit vielen Jahren die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Hierfür wurden die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen – kurz VL – eingeführt. Dabei handelt es sich um Beträge, die der Arbeitgeber in einen, vom Arbeitnehmer gewählten Vertrag einbezahlt. Erreicht der Arbeitnehmer eine bestimmte Einkommensgrenze nicht, erhält er vom Staat eine Sparzulage. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Arbeitgeber den Betrag zur Vermögensbildung zusätzlich zum Lohn bezahlt, oder vom Nettolohn abzieht.
Dass die gesetzliche Rentenversicherung keinen gesicherten Altersruhestand mehr verspricht, ist längst kein Geheimnis mehr. Obwohl immer noch viel zu viele Arbeitnehmer den Kopf in den Sand stecken und sich mit dem Thema nicht beschäftigen oder als „unbezahlbar“ abkanzeln, nimmt die Altersvorsorge außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Nicht zuletzt deshalb, da der Staat die drei Säulen der Altersvorsorge mit staatlichen Subventionen fördert.
Man unterscheidet zwischen:
*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:
Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen