Aktuelle Tipps und Neuerungen zum Thema Buchhaltung...
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Die Cloud liegt im Trend. Gerade kleine Unternehmen nutzen Software verstärkt über das Internet. Größter Vorteil ist dabei die Flexibilität, jederzeit und überall auf benötigte Daten und Anwendungen zugreifen zu können. Inzwischen wird sogar Buchhaltungssoftware in der Cloud bereitgestellt. Doch wie professionell sind derartige Programme? Wir von Buchhalterprofi.de haben uns die Online-Buchhaltungssoftware des Cloud-Anbieters Scopevisio genauer angeschaut.
Sie geben regelmäßig Anlass für Unstimmigkeiten bei Betriebsprüfungen. Zum einen kommt ein Unternehmen kaum umhin, Geschäftspartner zu Besprechungs- oder Werbezwecken zu einem Geschäftsessen einzuladen, zum anderen stellt das Finanzamt stets die Frage, ob es sich nicht etwa um Kosten der privaten Lebenshaltungskosten handelt.
Letztere sind ja bekanntlich nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Im §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG wird der Betriebskostenabzug lediglich unter bestimmten Voraussetzungen und nur zu einem bestimmten Teil zugelassen.
ELStAM – dieses Wort verfolgt uns in der Lohnbuchhaltung seit einigen Jahren. Die Einführung des Verfahrens, die Steuerklassen und andere Steuermerkmale der Arbeitnehmer elektronisch abrufen zu können, wurde immer wieder angekündigt und dann relativ kurzfristig wieder verschoben. Man hatte die ganze Zeit den Eindruck, als ob das Ganze relativ unausgereift und wenig durchdacht war – anscheinend zu Recht.
Nun wurde das Verfahren ein Jahr von verschiedenen Arbeitgebern und Softwareherstellern getestet, so dass wohl die schlimmsten Anfangsschwierigkeiten gelöst werden konnten.
Die verantwortlichen Mitarbeiter in den Unternehmen müssen sich mit dem Thema E-Bilanz umgehend vertraut machen. Bereits für die Geschäftsjahre ab 2013 gilt, Finanzämter dürfen keine Bilanzen in Papierform mehr annehmen. Ab 2012 können Unternehmen bereits freiwillig die E-Bilanz in ihre Berichtspflicht mit einbinden. (Mehr Informationen dazu finden Sie hier.)
Wie jedes Jahr, so sind auch zum Jahreswechsel 2013 einige gesetzliche Änderungen verabschiedet worden, die in der Lohnbuchhaltung beachtet werden müssen. Der Minijob war in der Vergangenheit von größeren Veränderungen verschont geblieben, dies ändert sich jedoch nächstes Jahr. Zum 01.01.2013 wird die 400 €-Grenze auf 450 € angehoben und die Wahl der Rentenversicherungspflicht bzw. -freiheit wird geändert.
*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:
Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen
