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Aktuelle Tipps und Neuerungen zum Thema Buchhaltung...

:: Neuerung in der Lohnbuchhaltung ab 2013

Wie jedes Jahr, wurden auch für 2013 wieder einige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Veränderungen beschlossen. Der Gesetzgeber hat sich zwar bei einigen Themen Ende des Jahres 2012 nicht mehr fristgerecht entscheiden können, einiges wurde jedoch mittlerweile aufgeholt. Die wichtigsten Punkte hinsichtlich der Lohnbuchhaltung sollen hier zusammengefasst werden.

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:: Im Test: Buchhaltungssoftware aus der Cloud

Die Cloud liegt im Trend. Gerade kleine Unternehmen nutzen Software verstärkt über das Internet. Größter Vorteil ist dabei die Flexibilität, jederzeit und überall auf benötigte Daten und Anwendungen zugreifen zu können. Inzwischen wird sogar Buchhaltungssoftware in der Cloud bereitgestellt. Doch wie professionell sind derartige Programme? Wir von Buchhalterprofi.de haben uns die Online-Buchhaltungssoftware des Cloud-Anbieters Scopevisio genauer angeschaut.

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:: Achtung: Bewirtungskosten

Sie geben regelmäßig Anlass für Unstimmigkeiten bei Betriebsprüfungen. Zum einen kommt ein Unternehmen kaum umhin, Geschäftspartner zu Besprechungs- oder Werbezwecken zu einem Geschäftsessen einzuladen, zum anderen stellt das Finanzamt stets die Frage, ob es sich nicht etwa um Kosten der privaten Lebenshaltungskosten handelt.
Letztere sind ja bekanntlich nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Im §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG wird der Betriebskostenabzug lediglich unter bestimmten Voraussetzungen und nur zu einem bestimmten Teil zugelassen.

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:: Einführung des ELSTAM-Verfahren ab Januar 2013 – Was muss der AG und seine AN beachten?

ELStAM – dieses Wort verfolgt uns in der Lohnbuchhaltung seit einigen Jahren. Die Einführung des Verfahrens, die Steuerklassen und andere Steuermerkmale der Arbeitnehmer elektronisch abrufen zu können, wurde immer wieder angekündigt und dann relativ kurzfristig wieder verschoben. Man hatte die ganze Zeit den Eindruck, als ob das Ganze relativ unausgereift und wenig durchdacht war – anscheinend zu Recht.

Nun wurde das Verfahren ein Jahr von verschiedenen Arbeitgebern und Softwareherstellern getestet, so dass wohl die schlimmsten Anfangsschwierigkeiten gelöst werden konnten.

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:: Die neue E-Bilanz bringt nicht nur Nachteile mit sich

Die verantwortlichen Mitarbeiter in den Unternehmen müssen sich mit dem Thema E-Bilanz umgehend vertraut machen. Bereits für die Geschäftsjahre ab 2013 gilt, Finanzämter dürfen keine Bilanzen in Papierform mehr annehmen. Ab 2012 können Unternehmen bereits freiwillig die E-Bilanz in ihre Berichtspflicht mit einbinden. (Mehr Informationen dazu finden Sie hier.)

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*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen