Arbeitgeber

Betriebliche Altersvorsorge

Dass die gesetzliche Rentenversicherung keinen gesicherten Altersruhestand mehr verspricht, ist längst kein Geheimnis mehr. Obwohl immer noch viel zu viele Arbeitnehmer den Kopf in den Sand stecken und sich mit dem Thema nicht beschäftigen oder als „unbezahlbar“ abkanzeln, nimmt die Altersvorsorge außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Nicht zuletzt deshalb, da der Staat die drei Säulen der Altersvorsorge mit staatlichen Subventionen fördert.

Man unterscheidet zwischen:

Arbeitgeberdarlehen – steuer- und sozialversicherungspflichtig?

Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Darlehen, stellt sich die Frage, ob diese Vereinbarung hinsichtlich Lohnsteuer und Sozialversicherung relevant ist. Dazu muss man sich bewusst sein, dass laut § 19 Abs. 1 EStG alle Bezüge und Vorteile, die sich aus einer Beschäftigung begründen, als Einnahmen gelten, und somit steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn sind.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen