Bundesurlaubsgesetz

Berechnung von Urlaubstagen – so vermeiden Sie Fehler

Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) steht jedem Arbeitnehmer ein bezahlter Erholungsurlaub zu. Für die Dauer des Urlaubs gibt es verschiedene Grundlagen. Der gesetzliche Mindesturlaub laut BUrlG darf keinesfalls unterschritten werden, daneben gibt es Tarifverträge und individuelle Betriebsvereinbarungen, die den Urlaub regeln. Falls im Arbeitsvertrag keine Urlaubsdauer vereinbart ist, sollte dieser zumindest einen Verweis auf die vertragliche Grundlage, aus der sich die Anzahl der Urlaubstage ergeben, enthalten.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen