Darlehen

Banken und Unternehmen – nicht immer sind es Freunde

Unternehmer arbeiten in der Regel wesentlich intensiver mit Banken zusammen als private Personen. Das liegt zum einen daran, dass Unternehmen einen wesentlichen höheren Geldfluss – also Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Schecks etc. – abzuwickeln haben als Angestellte, und zum anderen an einem entsprechenden Darlehnsvolumen, das eventuelle Investitionen abdeckt.

Arbeitgeberdarlehen – steuer- und sozialversicherungspflichtig?

Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Darlehen, stellt sich die Frage, ob diese Vereinbarung hinsichtlich Lohnsteuer und Sozialversicherung relevant ist. Dazu muss man sich bewusst sein, dass laut § 19 Abs. 1 EStG alle Bezüge und Vorteile, die sich aus einer Beschäftigung begründen, als Einnahmen gelten, und somit steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn sind.

Darlehen zwischen Verwandten – Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung

Es kann steuerlich in vielen Fällen Sinn machen, wenn Kredite zwischen nahen Angehörigen gewährt werden. Der Darlehensnehmer muss dafür die gezahlten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuermindernd absetzen können. Der Darlehensgeber hat die vereinnahmten Zinsen zwar als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, wenn er aber den Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen kann und/oder aufgrund der Progression einen niedrigeren Steuersatz besitzt, können erhebliche Steuereinsparungen realisiert werden.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen