Geschenke

Geschenke oder Aufmerksamkeit – Unterschied in der steuerlichen Behandlung

Geschenke oder kleine Aufmerksamkeiten gegenüber Geschäftspartnern sind mittlerweile selbstverständlich im Geschäftsleben geworden. Der Gesetzgeber hat allerdings hinsichtlich des Umfangs dieser Geschenke klare Regeln festgelegt. Als Unternehmer sollte man diese Grenzen unbedingt kennen, damit man bei einer Betriebsprüfung nicht unangenehme Steuernachzahlungen zu befürchten hat.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen