Registrierkasse

Registrierkassen – was sie alles können müssen

Unternehmen, die vorrangig Umsätze aus Bargeschäften erzielen, sind bei Finanzbehörden gerne Ziel von Betriebsprüfungen. Zu einfach erscheint die Möglichkeit, einige Barumsätze nicht zu registrieren bzw. nicht als solchen anzugeben. Allerdings sollte man die Betriebsprüfer keinesfalls unterschätzen. Zum einen kennen die Prüfer zahlreiche Tricks, denn sie wurden auf Besonderheiten geschult und haben oft jahrelange Erfahrung.

Registrierkassen – was ist zu beachten?

Gerade der Einzelhandel, aber auch viele andere Unternehmen, die einen Teil ihrer geschäftlichen Tätigkeit mit Bareinnahmen abwickeln, können sich die tägliche Arbeit ohne Registrierkassen oder andere PC-gestützte Systeme nicht mehr vorstellen. Nicht nur, dass sich dadurch die Kontrolle der Warenbewegungen und Einnahmen einfach feststellen lassen, auch Auswertungen hinsichtlich des Verkaufspersonals, der Waren und Warengruppen, oder andere statistische Listen und Zahlen, können damit leicht erstellt werden. Allerdings unterliegt ein Unternehmen immer der Kontrolle der Finanzbehörden.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen