Buchhaltung

Jahreswechsel – wichtige Arbeiten, die man nicht vergessen darf

Gerade zum Jahresende stehen in der Lohnbuchhaltung viele wichtige Arbeiten an. Zum einen hat der Arbeitgeber die Pflicht, bestimmte Meldungen nach außen – Krankenkassen, Finanzamt etc. – vorzunehmen, zum anderen müssen die Lohnkonten für interne Einstufungen geprüft und gegebenenfalls für das neue Jahr geändert werden.

Meldungen nach außen

Der Gesetzgeber hat zum Jahreswechsel verschiedene Fristen gesetzt, die der Arbeitgeber einzuhalten hat. Insbesondere in der Sozialversicherung wurden die Termine geändert.

Im Test: Buchhaltungssoftware aus der Cloud

Die Cloud liegt im Trend. Gerade kleine Unternehmen nutzen Software verstärkt über das Internet. Größter Vorteil ist dabei die Flexibilität, jederzeit und überall auf benötigte Daten und Anwendungen zugreifen zu können. Inzwischen wird sogar Buchhaltungssoftware in der Cloud bereitgestellt. Doch wie professionell sind derartige Programme? Wir von Buchhalterprofi.de haben uns die Online-Buchhaltungssoftware des Cloud-Anbieters Scopevisio genauer angeschaut.

Software für die Buchhaltung

Der Gesetzgeber und auch die Wirtschaftlichkeitsrechnung stellen in der heutigen Zeit an die ordentliche Buchführung eine Reihe von Anforderungen. Je nach Unternehmensgröße sind dabei die einfache Buchführung und die Einnahmen Überschussrechnung das Mittel der Wahl oder eine komplexere Buchhaltung mit doppelter Buchführung und Bilanzierung.

Hilfe bei der Organisation und Durchführung der ordentlichen Buchhaltung – unabhängig von der Unternehmensgröße – bietet ein modernes Buchhaltungsprogramm, das auch viele Rationalisierungen bei der Buchführung und dem Controlling bietet.

Buchhaltung und Rechnungswesen – Nachhilfe gesucht?

Sie befinden sich gerade in einer Aus- bzw. Weiterbildung, Umschulung, Meisterprüfung oder im Studium? Buchhaltung und Rechnungswesen sind nicht Ihre Stärke? Dann haben wir für Sie die effektive Lösung – Nachhilfe.

Dafür sind wir breit aufgestellt. Ob Sie nur ein paar Verständnisfragen haben, sich explizit auf eine wichtige Prüfung vorbereiten müssen oder langfristige Unterstützung suchen – wir sind für Sie da.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen