Speisen

Was Sie bei der Lieferung von Speisen beachten müssen

Im letzten Jahr (2011) gingen immer wieder Klagen bei den Finanzgerichten ein, welche durch Revisionen bis zu den höchsten Bundesgerichten oder sogar bis zum EuGH durchgedrungen sind. Das Streitthema war sehr oft die Bestimmung des Umsatzsteuersatzes bei der Lieferung von Speisen und Getränken.

Umsatzsteuersatz bei der Lieferung von Speisen

Kaum ein Kunde wird sich fragen, ob die gerade gekaufte Currywurst voll oder ermäßigt versteuert wurde. Auch sind sich wenige der Frage: „Zum hier essen oder zum Mitnehmen?“ bewusst, die in berühmten Franchise-Ketten immer wieder gerne gestellt wird. Der Hintergrund zu dieser Frage beschäftigt jedoch immer wieder Finanzämter und Finanzgerichte in ganz Deutschland.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen