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Aktuelle Tipps und Neuerungen zum Thema Buchhaltung...

:: Tipps zur Berechnung der Reisekosten

Mit dem Begriff „beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit“ wurden vor einigen Jahren die verschiedenen Dienstreisen, Fahrtätigkeiten und Mehraufwendungen für die Einsatzwechseltätigkeit zusammengefasst. Die Erstattung von tatsächlich angefallenen Kosten oder von Pauschalbeträgen ist nun bei allen betrieblich veranlassten Reisen gleich zu behandeln.

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:: So berechnen Sie die Ausgleichsabgabe richtig

Schwerbehinderte Personen benötigen einen besonderen Schutz und eine entsprechende Förderung. Gerade Arbeitgeber stehen hier in der Verpflichtung. Um dieser Verpflichtung Ausdruck zu verleihen, wurde im §71 SGB IX eine Quotenregelung aufgenommen. Demzufolge sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern verpflichtet, mindestens einen schwerbehinderten Arbeitnehmer zu beschäftigen.

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:: Kurzfristig Beschäftigte – darauf sollten Sie achten

Kurzfristig Beschäftigte werden laut §8 SGB IV unter dem Oberbegriff der „geringfügigen Beschäftigung“ geführt. Wobei man hier unterscheidet zwischen der sogenannten „geringfügig entlohnten Beschäftigung“ – also dem typischen Minijob mit der 400 €-Grenze – und der kurzfristigen Beschäftigung. Beide Beschäftigungsformen müssen bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Ansonsten werden sie aber komplett unterschiedlich behandelt. Wie, erfahren Sie hier.

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:: Besonderheiten bei Studenten – darauf müssen Sie bei der Gehaltsabrechnung achten

Häufig sind Studenten darauf angewiesen, während Ihrer Studienzeit oder während der Semesterferien zu arbeiten, um das Studium finanzieren zu können. Gerne werden sie bei Arbeitgebern als Saisonarbeitskräfte, als Teilzeitbeschäftigte oder einfach als Aushilfen eingesetzt. Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, Studenten abzurechnen.

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:: Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung – dies sollten Sie wissen

Nimmt ein Arbeitnehmer Urlaub, erhält er für diesen Zeitraum ein Urlaubsentgelt. Dieser Grundsatz ergibt sich aus §1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), in dem steht, dass „ … jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub …“ hat. Was bedeutet dies jedoch in der Praxis?

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*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen