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Aktuelle Tipps und Neuerungen zum Thema Buchhaltung...

:: Was ist Lohnsteuer, was ist Einkommensteuer?

 

„Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig“. Mit diesem Satz verpflichtet §1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes jeden, auf sein Einkommen Steuern zu bezahlen. Die Einkommensteuer umfasst die verschiedensten Einkommensarten, darunter zum Beispiel Einkommen aus einen Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen, oder auch aus nichtselbständiger Arbeit – was soviel heißt wie Einkommen aus einer Tätigkeit als Arbeitnehmer.

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:: Grundsätze zum Sachbezug

Der vereinbarte Arbeitslohn besteht häufig nicht nur aus dem Gehalt oder dem Lohn, sondern aus zusätzliche Leistungen oder Vergünstigungen. Diese Vergütungen, die nicht in Form von Geld fließen, werden als Sachbezug oder als geldwerter Vorteil bezeichnet.

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:: Buchhaltung und Rechnungswesen – Nachhilfe gesucht?

Sie befinden sich gerade in einer Aus- bzw. Weiterbildung, Umschulung, Meisterprüfung oder im Studium? Buchhaltung und Rechnungswesen sind nicht Ihre Stärke? Dann haben wir für Sie die effektive Lösung – Nachhilfe.

Dafür sind wir breit aufgestellt. Ob Sie nur ein paar Verständnisfragen haben, sich explizit auf eine wichtige Prüfung vorbereiten müssen oder langfristige Unterstützung suchen – wir sind für Sie da.

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:: Lohn- und Gehaltsrechnung – Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Eigentlich darf ein Arbeitgeber keine Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigen, es sei denn, es handelt sich um eine Beschäftigung, die laut §7 des Arbeitszeitgesetz von dieser Ausnahme ausgeschlossen ist. Allerdings kommt es in der Praxis sehr oft vor, dass beide Parteien einer solchen Beschäftigung zustimmen.

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:: Elektronische Übermittlung von Steuerdaten ab 2012 – E-Bilanz und EüR ab 2012

Herr Fuchs und Frau Elster spielen nicht nur beim Sandmännchen eine große Rolle, auch im Steuerrecht begegnet man diesen beiden Tieren immer häufiger. Die Füchse sorgen mit guter Beratung in Steuersachen dafür, dass so wenig wie möglich beim Finanzamt hängen bleibt. Die Elster wiederum überbringt die Botschaften zum Finanzamt.

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*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen